Fast jeder hat eine oder ist über die Eltern / den Ehepartner mitversichert: Die Krankenversicherung.
Diese Versicherung deckt Leistungen wie Arztbesuche, Therapien, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und weitere Leistungen welche die Gesundheit fördern sollen. Die Krankenversicherung ist sehr sinnvoll, da im Ernstfall sonst sehr hohe Kosten für medizinische Leistungen anfallen und deswegen ist Sie auch für einen großen Personenkreis verpflichtend abzuschließen.
Es existieren zwei Arten von Krankenversicherungen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Im folgenden werden beide vorgestellt:
Private Krankenversicherung (PKV)
Jedem steht es frei bei den bekannten Versicherungen wie z.B. der Allianz, HUK Coburg oder der Württembergischen eine private Krankenversicherung abzuschließen. Einen kompletten Krankenversicherungsschutz kann jedoch nur der abschließen, der nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Die gesetzliche Krankenkasse kann jedoch mit privaten Krankenversicherungen erweitert werden, so kann zum Beispiel mit Zahnersatzversicherungen, Sehhilfenversicherungen oder einer Chefarztbehandlung der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden.
Wie viel kostet nun aber eine private Krankenversicherung? Die Kosten der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach der Risikofaktoren. Risikofaktoren können zum Beispiel Vorerkrankungen, Zigarettenkonsum oder hohes Alter sein. Private Krankenversicherungen können auf Basis der Risikofaktoren Anträge auch ablehnen oder den Preis aufgrund eines erhöhten Risikos erhöhen.
Seit 1. Juli 2007 haben Personen, die über keinen Versicherungsschutz verfügen und für die Private Krankenversicherung geeignet sind, ein Zugangsrecht zu einem Standardtarif. Risikoprüfungen und Risikozuschläge sind hier nicht vorhanden. Der Leistungsumfang der Standardtarife entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherungen, soll also eine medizinische Grundversorgung herstellen.
Der Standardtarif wurde ab dem 1. Januar 2009 vom Basistarif abgelöst, hierbei besteht der Unterschied, dass der Kontrahierungszwang (keine Risikoprüfungen und Risikozuschläge) nur für 6 Monate nach der Wechselmöglichkeit von Gesetzlicher Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gelten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Es gibt sieben verschiedene Träger der gesetzlichen Krankenkassen:
- die Ersatzkassen
- die landwirtschaftlichen Krankenkassen ( z.B. LKK)
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
- die Innungskrankenkassen (z.B. IKK)
- die Betriebskrankenkassen (z.B. BKK)
- die Ortskrankenkassen (z.B. AOK)
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen stehen nur einem begrenztem Personenkreis zur Verfügung. Innungs- und Betriebskrankenkassen können in ihrer Satzung festlegen welchen Personenkreis sie aufnehmen.Die restlichen Krankenkassen stehen allen gesetzlich Versicherten offen.
Wer muss sich nun gesetzlich versichern, unterliegt also der Pflichtversicherung?
Das sind folgende Personengruppen:
- Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
- Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II,
- Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen,
- Künstler und Publizisten,
- Jugendliche in besonderen Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in anerkannten Werkstätten tätig sind,
- Studenten an staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen (bis zum Abschluss des 14. Semesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres),
- Rentner und Rentenantragsteller, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt wird,
- Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, sofern sie der GKV zuzuordnen sind.
Diese Personengruppen sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und müssen die Beiträge der Versicherung entrichten. Die Beträge richten sich nach beitragspflichtigen Einnahmen wie zum Beispiel Arbeitsentgelt oder Rente. Die Beiträge sind jedoch gedeckelt mithilfe der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2013 betrug 3.937,50 Euro.
Es gibt auch Personengruppen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen:
- geringfügig Beschäftigte (monatliches Bruttoarbeitsentgelt bis zu 450 Euro),
- Selbstständige und Freiberufler, wenn sie noch nie in der GKV versichert waren,
- Beschäftigte, deren Bruttoarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und auch künftig überschreitet (für 2013 liegt diese bei 52.200 Euro pro Jahr oder 4.350 Euro pro Monat),
- Beamte.
Diese Personengruppen, können jedoch eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen und müssen diese dann begründen. Als Alternative zu der gesetzlichen Krankenversicherung existieren Versorgungswerke wie zum Beispiel für Ärzte oder Anwälte oder einer privaten Versicherung beizutreten.